Einwohnerantrag: Urbach und Plüderhausen sollen bis 2035 klimaneutral werden!
Die Einwohneranträge sind erfolgreich abgeschlossen. In Urbach sowie in Plüderhausen konnten wir den Antrag Bürgermeister/in Frau Fehrlen und Herr Treiber überreichen.
In Plüderhausen wurde der Antrag am 19. Oktober 2023 mit überwältigender Mehrheit (18:1) im Gemeinderat angenommen. Als Kompromiss wurde festgelegt, dass man sich erst nach dem Fertigstellen des Klimaaktionsplans auf eine Jahreszahl verständigt.
In Urbach wurde am 24. Oktober 2023 darüber abgestimmt. Leider stieß der Antrag im Urbacher Gemeinderat ganz klar und deutlich auf Ablehnung. Wir bedauern die Entscheidung sehr.


Das ist die Forderung unseres Einwohnerantrags:
Urbach und Plüderhausen sollen bis 2035 klimaneutral werden! Dafür lässt die Gemeinde unverzüglich einen Klimaaktionsplan erstellen, der einen überprüfbaren Reduktionspfad für klimaschädliche Emissionen enthält.
Begründung: Die heutige Gesellschaft steht in der Verantwortung, künftigen Generationen eine nachhaltige Lebensgrundlage zu hinterlassen. Die menschengemachte Erderwärmung bedroht diese. Viele Maßnahmen für mehr Klimaschutz können nur vor Ort und unter Mitwirkung der Bevölkerung umgesetzt werden. Die Kommune spielt hier eine zentrale Rolle und hat Vorbild- und Gestaltungsfunktion. Die bisherigen Beschlüsse und Bekenntnisse zum Klimaschutz reichen nicht aus. Was fehlt, ist ein zeitlich verbindliches strategisches Gesamtkonzept mit priorisierten Festlegungen, um konkrete Ziele zur Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen. Für die Erarbeitung und Umsetzung braucht es die Bereitschaft, personelle Ressourcen und Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen sowie die Bevölkerung umfassend einzubinden. Teil des Klimaaktionsplans soll eine jährliche Überprüfung sein, um bei Bedarf nachsteuern zu können. Der ausgearbeitete Aktionsplan soll bei zukünftigen Beschlussfassungen als Leitlinie dienen. Jede Entscheidung soll auf Klimaauswirkungen überprüft werden.
Unterschriftsberechtigt waren alle Einwohner:innen mit Hauptwohnsitz in Urbach bzw. Plüderhausen ab dem 16. Lebensjahr, die seit mindestens drei Monaten hier gemeldet waren.